1. Verschärfung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung für den Sport
Vor
dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik in der Corona-Pandemie
hat der Senat heute nach dem Beschluss der jüngsten
Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg
gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Indoor-Sportanlagen
und Sporthallen, Fitnessstudios oder vergleichbare Einrichtungen,
Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen müssen schließen.
Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig.
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt ebenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote und bis zu maximal fünf Personen zulässig.
Reiterhöfe und Reithallen dürfen allein im Sinne des Tierwohls genutzt werden.
Winterlagerarbeiten
insbesondere im Bereich von Segel-, Motorboot- und Segelflugvereinen
sind - Stand heute - nicht dem Sportbetrieb zuzurechnen. Es
gelten hier aber ebenfalls die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für
Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den
Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.
Ligaspiele
können in besonders begründeten Fällen, insbesondere bei überregionalen
oder bundesweiten Wettbewerben, auf Antrag durch die das Landessportamt
genehmigt werden.
Bäderland Hamburg hat angekündigt, dass die Bäder ab dem 2.November für vier Wochen geschlossen werden.
Die Einschränkungen gelten voraussichtlich bis Ende November.
Die
aktuelle Verordnung ist derzeit noch nicht online. Da die Verordnung ab
dem 2.November 2020 gilt, wird sie in Kürze unter folgendem Link
aktualisiert: https://www.hamburg.de/verordnung/
Eine vorläufige nichtamtliche Lesefassung finden Sie hier: