28. Mai 2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.




1. Lockerungen im Sport ab 1. Juni - Indoorsport wieder möglich
Der Senat hat heute weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 1. Juni in Kraft treten:

Sport ist dann mit bis zu 20 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter Auflagen (u.a. (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) möglich. Die bisherige Höchstzahl der Kinder, die am Sport im Freien teilnehmen dürfen, wird aufgehoben.

Fitness-, Sport- und Yogastudios dürfen unter entsprechenden Auflagen ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung des Zugangs von einer Person je 10 qm Fläche. Die Geräte bzw. der individuelle Bewegungsbereich – beispielsweise um die Yogamatte herum – müssen 2,5 m Abstand zueinander haben.

Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht).

Angebote von Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm Fläche), Maskenpflicht, Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Kontaktregeln, angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten, Skateparks, etc.).

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Eindämmungsverordnung, die von der Stadt demnächst aktualisiert wird.

Hier finden Sie demnächst die nichtamtliche Lesefassung der  Eindämmungsverordnung.

Die Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier



2. Regellungen für Geimpfte und Genesene
Viele Nachfragen, welche Regelungen nun für Durchgeimpfte und Genesene im Sport gelten, haben uns erreicht. Die Senatskanzlei hat folgende Informationen ins Netz gestellt:


Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Ausführungen zu der Frage "Gelten die Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen?"

3. Nothilfefonds Hygiene
Gemäß Richtlinie können Anträge für den Nothilfefonds Hygiene für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 30.06.2021 an den HSB gestellt werden.

HSB-Mitgliedsvereine und -verbände erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für nachgewiesene und / oder erwartete Belastungen, die aufgrund von Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Wiederaufnahme bzw. Aufrechterhaltung des Sport- und Wettkampfbetriebs notwendig sind. Es wird dabei nicht vorausgesetzt, dass der Antragssteller sich in einer bedrohliche Wirtschaftslage befindet bzw. einen Liquiditätsengpass als Folgewirkung der Corona-Krise 2020 hat.

Link zur Förderrichtlinie und Antragsstellung

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung.


4. Online-Veranstaltung: Corona: Fragen und Antworten "Testen und Impfen"
Im niedrigschwelligen Kontakt mit den Menschen im Stadtteil oder in ehrenamtlichen Strukturen: Zurzeit gibt es sehr viele Fragen rund um das Thema Corona: Die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung bietet am 02.06.21, 10:00 – 11:30 Uhr eine Online-Veranstaltung zum Schwerpunktthema  "Testen und Impfen" an.

Näheres entnehmen Sie der Datei im Anhang.



5. FAQ des Landessportamts und Informationen beim HSB
Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert:

https://www.hamburg.de/faq-sport/


Wo finde ich Informationen?
Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Website:

Hier klicken für Informationen

den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.



Maarten Malczak
Referatsleitung Politik und Kommunikation

Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg
Tel. 040/41908-279