Der Senat hat heute weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 1. Juni in Kraft treten:
Sport
ist dann mit bis zu 20 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei
mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter Auflagen (u.a.
(digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) möglich. Die bisherige
Höchstzahl der Kinder, die am Sport im Freien teilnehmen dürfen, wird
aufgehoben.
Fitness-, Sport- und Yogastudios
dürfen unter entsprechenden Auflagen ihre Innenbereiche öffnen.
Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale)
Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung des Zugangs von einer
Person je 10 qm Fläche. Die Geräte bzw. der individuelle
Bewegungsbereich – beispielsweise um die Yogamatte herum – müssen 2,5 m
Abstand zueinander haben.
Sportveranstaltungen
unter freiem Himmel und in Hallen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650
Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden (Auflagen: Testpflicht,
fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische
Maskenpflicht).
Angebote von
Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer
Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10
qm Fläche), Maskenpflicht, Vorlage eines Nachweises über einen
negativen Coronatest, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Einhaltung
der Kontaktregeln, angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten,
Skateparks, etc.).
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Eindämmungsverordnung, die von der Stadt demnächst aktualisiert wird.
Die Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung
hier