27. August  2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.



1. Neue Verordnung ab 28. August gültig - 2G Optionsmodell möglich
Nach Beschluss des Senats gilt laut Verordnung nun im Sport ab morgen folgendes:

Jedem Sportverein steht es frei, 2G-Angebote (also Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene) zu schaffen. Das ist eine Möglichkeit und keine Pflicht.

Kinder und Jugendlliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen generell 2-G-Angebote nutzen.

Für Sportanlagen, Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im 2G-Zugangsmodell:
-               Verzicht auf das Abstandsgebot
-               Entfallen der kapazitären Begrenzung in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm)
-               Abstandsgebot zwischen Sportgeräten entfällt
-               Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

Für Sportveranstaltungen vor Publikum gilt im 2G-Modell:
-               Verzicht auf das Abstandsgebot
-               freie Anordnung der Sitz- und Stehplätze
-               Verdopplung der Personenzahlgrenze in Innenräumen auf 1.300 und im Freien auf 2.000
-               Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

Bei nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen (Laufveranstaltungen und Radrennen) gilt im 2G-Zugangsmodell kein Abstandsgebot, keine Vorgaben zu den Startblöcken, keine Testpflicht sowie die Erhöhung der Teilnehmerzahl 750 Sportausübende

Grundlagen des 2G-Modells:
Anbieter müssen ihre Teilnahme am Modell elektronisch anzeigen unter www.hamburg.de/zwei-g-zugangsmodell-anzeige (ab Samstag, 28.August möglich). Ein Betrieb im 2G-Optionsmodell ist erst nach Übermittlung der Anzeige gestattet.

Der Zugang kann nur mit einem Nachweis (Impfpass, Genesenen-Nachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Zugangskontrolle müssen die Dienstleistungserbringer sicherstellen.

Die Nachweispflicht gilt auch für Anleitungspersonen, die sich in denselben Räumlichkeiten aufhalten.

Für Außenstehende muss deutlich gemacht werden, wer Zugang zu den Räumen hat.


Für Vereine, die sich für das weiter mögliche 3G Modell entscheiden, bleibt es bei allen  bisherigen Einschränkungen und Regularien, Abstandsgeboten und Testpflichten nach §10h.

Im Anhang erhalten Sie die fünfzigste Verordnung zur Änderung der Hamburger SARS-CoV Eindämmungsverordnung.

Eine nichtamtliche Lesefassung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt Online gestellt wurde.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt Online gestellt wurde.



2. Kampagne #sportVEREINtuns - Active City Starter Gutscheine
Um das Comeback des Hamburger Vereinssports einzuläuten, bringen die Hamburg Active City, der Hamburger Sportbund e.V. und der Verband für Turnen und Freizeit e.V. gemeinsam die Kampagne #sportVEREINtuns auf den Weg.

Sie soll dazu beitragen die Mitglieder(rück)gewinnung kommunikativ zu begleiten und bewusst machen wofür Sportvereine stehen: Sport, Spaß, Gemeinsinn, Engagement.

Wie bereits in der Presse angekündigt stellt die Stadt Hamburg 20.000 ActiveCity Starter-Gutscheine in Höhe von 80€ pro Person zur Verfügung, die ab dem 16. August 2021 bezogen werden können. Hierzu wird es eine begleitende stadtweite Plakat- und Medienkampagne geben.
Die Abrechnung der ActiveCity Starter-Gutscheine ist für die Mitgliedsvereine über das HSB-Förderportal direkt möglich: https://mitgliederportal.hamburger-sportbund.de/login
Weitere Infos gibt es hier: #sportVEREINtuns

Wer Fragen zur Abrechnung und zum Hochladen des bestätigten Neumitgliedsantrags bzw. der Neumitgliedsbestätigung hat, kann sich gerne bei Herrn Poon melden:  c.poon amburger-sportbund.de

Auf unserer #sportVEREINtuns-Seite erfahren Sie außerdem, wie Sie die Kampagne für ihren Verein nutzen können.
Die ersten 200 Vereine erhalten einen 50€ Gutschein zur Produktion von Printprodukten im Web-to-Print-shop lieblingsverein.de. Ein Code kann unter kampagne hamburger-sportbund.de angefordert werden.

3. Anträge auf Härtefallregelung stellen
HSB-Mitgliedsvereine können über unser Förderportal Anträge zur "Härtefallregelung"  bis zum
30. September 2021 stellen.

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Vereine, die durch einen erheblichen Mitgliederrückgang derart in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, dass eine erhebliche Reduzierung des Sportangebotes droht, in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot absichern zu können.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die bis spätestens zum 31.12.2019 in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden, deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist und deren Mitgliederrückgang seit dem 01. Januar 2020 mehr als 10 Prozent beträgt. Die Antragstellung für alle HSB-Mitgliedsvereine erfolgt über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal. Mehr Informationen finden sich in der Förderrichtlinie Härtefallregelung.
Mehr Informationen finden sie hier:
https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe-haertefallregelung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christian Poon, Referatsleiter Sportfinanzierung:
c.poon hamburger-sportbund.de


4. Anträge für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport
Die Antragsfrist für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport läuft derzeit bis zum 30. September 2021.

Info und Antragsstellung

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung