Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, 

es folgen wieder aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.


1. Indoorsport ab 26.05.2020 wieder möglich

Der Hamburger Senat hat heute eine erneute weitere Änderung der Eindämmungsverordnung beschlossen, durch die der Sportbetrieb in der Hansestadt nun fast uneingeschränkt und unter Auflagen wieder aufgenommen werden kann.

Durch den Neuerlass vom 26.05.2020 ist ab sofort neben der Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen im Freien auch die Nutzung von geschlossenen Räumen für den Sportbetrieb möglich.

Somit stehen u.a. auch die öffentlichen Sporthallen in Hamburg wieder für eine vereinssportliche Nutzung zur Verfügung (-> wir bitten hier Vereine noch um etwas Geduld, da momentan die Durchführungsmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Vereinssportbetriebs in den öffentlichen Sporthallen der Freien und Hansestadt Hamburg fertiggestellt werden).

Zusammenfassend gilt nun:


Alle Anbieter, Betreiber und Vereine sind zudem aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Sportausübung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5m im Freien bzw. 2,5m bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Das Schutzkonzept ist auf Nachfrage vorzuhalten. Es wird außerdem dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände zu berücksichtigen. Diese finden Sie hier:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/

Auch Vereinsgaststätten dürfen wieder geöffnet werden, wenn die Vorgaben, die für die übrige Gastronomie (§22 Gaststätten) gelten, eingehalten werden.

Die detaillierten Vorgaben entnehmen Sie bitte der neuen Verordnung (https://www.hamburg.de/verordnung/13931652/2020-05-26-rechtsverordnung/)

Des Weiteren werden die FAQ des Landessportamts gerade überarbeitet und stehen morgen dann auf unserer Webseite zum Download bereit (https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5519/indoorsport-wieder-moeglich). Dort finden Sie auch Empfehlungen für Vereine bei Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie, die Sie für ihre nächsten Schritte nutzen können.

 

2. "Nothilfefonds Sport"

Mitgliedsvereine des HSB können über die HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe  Zuschüsse des "Nothilfefonds Sport" beantragen, derzeit noch bis 31.05.2020 möglich. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise!

Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon, unter c.poon hamburger-sportbund.de gern zur Verfügung. Aufgrund des Anfragevolumens kann es bei der Beantwortung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.


3. GEMA und "virtuelle Trainingsangebote"

Auf die Frage, ob während der behördlich angeordneten Hallenschließungen (aber auch darüber hinaus) Vereinsangebote mit Musiknutzung nicht nur auf der Homepage des Vereins, sondern auch über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, um den Vereinsmitgliedern eine Trainingsmöglichkeit anzubieten, hat die GEMA folgende Klärung mitgeteilt:

  • Für Inhalte mit Musik der Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten (andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten).
  • Sportvereine, die mit der GEMA Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen; die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine gesondert informiert.
  • Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach GEMA Tarif VR-OD-10 oder einer Erweiterung des Pauschalvertrags.

 

4. Vergabe der Sporthalle Wandsbek

Das Bezirksamt Wandsbek informiert über die Vergabe der Sporthalle Wandsbek durch Vereine und Verbände für die Saison 2020 / 2021. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/2829/vergabe-der-sporthalle-wandsbek

 

5. Wo finde ich aktuelle Infos:

Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage:

https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona, den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.

 

Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung, am besten per Mail unter  oder s.klein hamburger-sportbund.de. Wir bemühen uns um Antwort innerhalb von 24 Stunden!

 

Beste Grüße aus dem Haus des Sports,
 
Steffi Klein


Referentin Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Hamburger Sportbund e.V.
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