24. September 2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.




1.  weitere Lockerungen im 2G-Optionsmodell / weitere Änderungen
Ab dem 25.September 2021 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die folgende Änderungen für den Sport beinhaltet.

Bei Nutzung der 2G-Option entfallen dann in Hamburg die Maskenpflicht und die Begrenzung der Personenanzahl für Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auch ohne vollständigen Impfschutz an 2G-Angeboten teilnehmen, weil für sie erst ab dem Alter von 12 Jahren und erst seit kurzer Zeit eine Impfmöglichkeit besteht. Die entsprechende Übergangsregelung gilt fort.

Für Sportveranstaltungen vor Publikum im Rahmen der 2G-Option gilt, dass der Veranstaltungsort über gesicherte Zu- und Abgänge verfügen muss, die eine Entzerrung der Besucherströme durch eine Segmentierung bei Ein- und Auslass ermöglichen.
In geschlossenen Räumen müssen lüftungstechnische Anlagen vorhanden sein, die das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erheblich reduzieren (§ 18a).

Ein Vorverkauf bei Sportveranstaltungen vor Publikum (§ 18a) ist nicht mehr zwingend nötig.

Die Kontaktdatenerfassung wird auf private Sportanlagen in geschlossen Räumen beschränkt und entfällt im Freien (§ 20).

Betriebliche Testbescheinigungen gelten zukünftig ausschließlich für die Verwendung zur Berufsausübung. Sie können nicht mehr für den Zutritt zu Indoor-Sportangeboten zum Nachweis im Rahmen der Verordnung genutzt werden (§ 10i).

Eine Lesefassung mit den Änderungen zur letzten Verordnung finden Sie hier:

Die aktualisierte Verordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier:

Die Eindämmungsverordnung gilt bis zum 23. Oktober 2021.



2. Anträge zur "Härtefallregelung" nur noch bis 30. September möglich!
HSB-Mitgliedsvereine können über unser Förderportal Anträge zur "Härtefallregelung" nur noch bis zum 30.September 2021 stellen.

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Vereine, die durch einen erheblichen Mitgliederrückgang derart in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, dass eine erhebliche Reduzierung des Sportangebotes droht, in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot absichern zu können.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die bis spätestens zum 31.12.2019 in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden, deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist und deren Mitgliederrückgang seit dem 01. Januar 2020 mehr als 10 Prozent beträgt. Die Antragstellung für alle HSB-Mitgliedsvereine erfolgt über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal. Mehr Informationen finden sich in der Förderrichtlinie Härtefallregelung.
Mehr Informationen finden sie hier:
https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe-haertefallregelung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christian Poon, Referatsleiter Sportfinanzierung:
c.poon hamburger-sportbund.de
3. Anträge für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport
Anträge für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport können hier gestellt werden:

Info und Antragsstellung

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung


4. Kampagne #sportVEREINtuns - Active City Starter Gutscheine
Um das Comeback des Hamburger Vereinssports einzuläuten, bringen die Hamburg Active City, der Hamburger Sportbund e.V. und der Verband für Turnen und Freizeit e.V. gemeinsam die Kampagne #sportVEREINtuns auf den Weg.

Sie soll dazu beitragen die Mitglieder(rück)gewinnung kommunikativ zu begleiten und bewusst machen wofür Sportvereine stehen: Sport, Spaß, Gemeinsinn, Engagement.

Wie bereits in der Presse angekündigt stellt die Stadt Hamburg 20.000 ActiveCity Starter-Gutscheine in Höhe von 80€ pro Person zur Verfügung. Hierzu gibt es eine begleitende stadtweite Plakat- und Medienkampagne.
Die Abrechnung der ActiveCity Starter-Gutscheine ist für die Mitgliedsvereine über das HSB-Förderportal direkt möglich: https://mitgliederportal.hamburger-sportbund.de/login
Weitere Infos gibt es hier: #sportVEREINtuns

Für Kinder, die  eine Förderung des Programmes "Kids in die Clubs" erhalten, können den Gutschein nicht nutzen, weil dies eine Doppelförderung darstellt, die nach  der Landesahaushaltsordnung unzulässig ist.

Wer Fragen zur Abrechnung und zum Hochladen des bestätigten Neumitgliedsantrags bzw. der Neumitgliedsbestätigung hat, kann sich gerne bei Herrn Poon melden:  c.poon hamburger-sportbund.de

Auf unserer #sportVEREINtuns-Seite erfahren Sie außerdem, wie Sie die Kampagne für ihren Verein nutzen können.
Die ersten 200 Vereine erhalten einen 50€ Gutschein zur Produktion von Printprodukten im Web-to-Print-shop lieblingsverein.de. Ein Code kann unter kampagne hamburger-sportbund.de angefordert werden.