Ab heute gilt eine neue Corona-Verordnung. Für den Sport gilt demnach:
• Sport in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h zulässig.
• Ausgenommen sind:
a) vollständig Geimpfte und Genesene
b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
c) Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Hamburgischen Schulgesetzes vom
16. April 1997 (Dritter Teil, Zweiter Abschnitt) oder eine entsprechende Schulform der anderen
Länder besuchen.
•
Anleitungspersonen (Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc.), die
tägliche Angebote anbieten, müssen nur zwei Testnachweise je Woche an
zwei nicht aufeinanderfolgenden Werktagen erbringen.
•
Schnelltests haben nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests von 48 Stunden.
Das bedeutet: Kinder unter 7 und Schüler*innen (s.o.) sind von zusätzlichen Tests befreit!
Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie
hier.
Für
die kommende Woche erwarten wir eine weitere neue Verordnung, die
voraussichtlich Vorgaben für den Umgang mit geimpften, genesenen und
ungeimpften Personen machen wird. Wir werden dann wie gewohnt
informieren.