23. August 2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.





1. Neue Verordnung - Vorgaben für Tests
Ab heute gilt eine neue Corona-Verordnung. Für den Sport gilt demnach:

•  Sport in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h zulässig.

•  Ausgenommen sind:
 a) vollständig Geimpfte und Genesene
 b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
 c) Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Hamburgischen Schulgesetzes vom
  16. April 1997 (Dritter Teil, Zweiter Abschnitt) oder eine entsprechende Schulform der anderen
  Länder besuchen.

•  Anleitungspersonen (Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc.), die tägliche Angebote anbieten, müssen nur zwei Testnachweise je Woche an zwei nicht aufeinanderfolgenden Werktagen erbringen.

Schnelltests haben nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests von 48 Stunden.

Das bedeutet: Kinder unter 7 und Schüler*innen (s.o.) sind von zusätzlichen Tests befreit!

Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier.

Für die kommende Woche erwarten wir eine weitere neue Verordnung, die  voraussichtlich Vorgaben für den Umgang mit geimpften, genesenen und ungeimpften Personen machen wird. Wir werden dann wie gewohnt informieren. 


2. Kampagne #sportVEREINtuns - Active City Starter Gutscheine
Um das Comeback des Hamburger Vereinssports einzuläuten, bringen die Hamburg Active City, der Hamburger Sportbund e.V. und der Verband für Turnen und Freizeit e.V. gemeinsam die Kampagne #sportVEREINtuns auf den Weg.

Sie soll dazu beitragen die Mitglieder(rück)gewinnung kommunikativ zu begleiten und bewusst machen wofür Sportvereine stehen: Sport, Spaß, Gemeinsinn, Engagement.

Wie bereits in der Presse angekündigt stellt die Stadt Hamburg 20.000 ActiveCity Starter-Gutscheine in Höhe von 80€ pro Person zur Verfügung, die ab dem 16. August 2021 bezogen werden können. Hierzu wird es eine begleitende stadtweite Plakat- und Medienkampagne geben.
Die Abrechnung der ActiveCity Starter-Gutscheine wird für die Mitgliedsvereine über das HSB-Förderportal möglich sein. Weitere Infos gibt es hier: #sportVEREINtuns

Auf unserer #sportVEREINtuns-Seite erfahren Sie außerdem, wie Sie die Kampagne für ihren Verein nutzen können.
Die ersten 200 Vereine erhalten einen 50€ Gutschein zur Produktion von Printprodukten im Web-to-Print-shop lieblingsverein.de. Ein Code kann unter kampagne hamburger-sportbund.de angefordert werden.


3. Anträge auf Härtefallregelung stellen
HSB-Mitgliedsvereine können über unser Förderportal Anträge zur "Härtefallregelung"  bis zum
30. September 2021 stellen.

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Vereine, die durch einen erheblichen Mitgliederrückgang derart in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, dass eine erhebliche Reduzierung des Sportangebotes droht, in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot absichern zu können.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die bis spätestens zum 31.12.2019 in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden, deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist und deren Mitgliederrückgang seit dem 01. Januar 2020 mehr als 10 Prozent beträgt. Die Antragstellung für alle HSB-Mitgliedsvereine erfolgt über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal. Mehr Informationen finden sich in der Förderrichtlinie Härtefallregelung.

Mehr Informationen finden sie hier:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christian Poon, Referatsleiter Sportfinanzierung:
c.poon hamburger-sportbund.de


4. Anträge für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport
Die Antragsfrist für Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport läuft derzeit bis zum 30. September 2021.

Info und Antragsstellung

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung.