18. Mai 2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.



1. Lockerungsschritt ab 22. Mai 2021
Aufgrund des weiterhin rückläufigen Infektionsgeschehens hat der Hamburger Senat heute folgende Lockerungen für den Sport beschlossen, die ab Sonnabend, den 22. Mai 2021 gelten:

•  Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
• Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht.
•  Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler) Kontaktnachverfolgung öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.

Nach Rücksprache mit dem Landessportamt wurde die Begrifflichkeit „kontaktfrei/kontaktlos“ wie folgt für den Sport definiert: Sport in den bekannten Gruppengrößen gilt als „kontaktlos“, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern nur in Ausnahmesituationen (so sind z.B. auch die klassischen Teamsportarten möglich). „Nicht kontaktlos“ wären dementsprechend Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt.

Fragen zur Testpflicht für Anleitende im Sport müssen bitte der Verordnungen entnommen werden, sobald diese online ist.

Eine nichtamtliche Lesefassung, der ab dem 22.5.2021 gültigen Eindämmungsverordnung, ist demnächst hier nachzulesen.

Die Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier

Zehn bis 14 Tage nach  diesem Schritt können Anfang Juni - in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen - weitere Öffnungen in den Bereichen Sport erfolgen: Angekündigt ist hier: kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test

2. Nothilfefonds Hygiene - Anträge stellen
Gemäß Richtlinie können Anträge für den Nothilfefonds Hygiene für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 30.06.2021 an den HSB gestellt werden.

HSB-Mitgliedsvereine und -verbände erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für nachgewiesene und / oder erwartete Belastungen, die aufgrund von Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Wiederaufnahme bzw. Aufrechterhaltung des Sport- und Wettkampfbetriebs notwendig sind. Es wird dabei nicht vorausgesetzt, dass der Antragssteller sich in einer bedrohliche Wirtschaftslage befindet bzw. einen Liquiditätsengpass als Folgewirkung der Corona-Krise 2020 hat.“


Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung.



3.  FAQ des Landessportamts und Informationen beim HSB

Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert:

https://www.hamburg.de/faq-sport/


Wo finde ich Informationen?
Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Website:

Hier klicken für Informationen

den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.

Maarten Malczak
Referatsleitung Politik und Kommunikation

Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg
Tel. 040/41908-279
Fax. 040/41908-230