Aufgrund
des weiterhin rückläufigen Infektionsgeschehens hat der Hamburger Senat
heute folgende Lockerungen für den Sport beschlossen, die ab Sonnabend, den 22. Mai 2021 gelten:
• Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
• Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht.
•
Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler)
Kontaktnachverfolgung öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für
Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.
Nach
Rücksprache mit dem Landessportamt wurde die Begrifflichkeit
„kontaktfrei/kontaktlos“ wie folgt für den Sport definiert: Sport in den
bekannten Gruppengrößen gilt als „kontaktlos“, wenn die Personen bei
Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind,
sondern nur in Ausnahmesituationen (so sind z.B. auch die klassischen
Teamsportarten möglich). „Nicht kontaktlos“ wären dementsprechend
Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen
vergleichsweise engen Körperkontakt gibt.
Fragen zur Testpflicht für Anleitende im Sport müssen bitte der Verordnungen entnommen werden, sobald diese online ist.
Eine nichtamtliche Lesefassung, der ab dem 22.5.2021 gültigen Eindämmungsverordnung, ist demnächst
hier nachzulesen.
Die Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung
hierZehn
bis 14 Tage nach diesem Schritt können Anfang Juni - in Abhängigkeit
vom Infektionsgeschehen - weitere Öffnungen in den Bereichen Sport
erfolgen: Angekündigt ist hier: kontaktfrei, innen mit begrenzter
Personalzahl und Test