2. Regelungen für
Veranstaltungen - gültig ab morgen
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien
nur noch mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in
geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung oder in den Pausen ein
Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte.
Für Veranstaltungen
mit festen Sitzplätzen muss bereits ab 100
Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein detailliertes Schutzkonzept
erstellt werden, das die Anordnung der festen Sitzplätze, den Zugang
und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen
sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen darlegt.