Mit der ab morgen gültigen Eindämmungsverordnung ändert sich auch für den Sport wieder was:
- Unter freiem Himmel dürfen 30 Personen mit Kontakt Sport treiben
-
Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen können in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungsort und nach
Einzelfallprüfung auch mit mehr als 650 zuschauenden Personen
durchgeführt werden
Für
Eltern-Kind-Turnen gilt laut
neuer Auslegungshilfe der Eindämmungsverordnung: „Sofern für die
Sportausübung eine Betreuung und/oder Beaufsichtigung von Eltern oder
sonstigen Begleitpersonen zwingend erforderlich ist (z.B.
Eltern-Kind-Turnen), so sind die Begleitpersonen nicht mitzuzählen.“
Alle Details finden sich in der neuen Verordnung unter
https://www.hamburg.de/verordnung/