Nach
der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf Tagen in
Hamburg enden die Regelungen der Bundes-Notbremse am Mittwoch, den 12.
Mai 2021.
Folgende Regelungen für den Vereinssport gelten somit ab morgen:
Die
Ausübung von Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen ist kontaktlos allein, zu zweit oder mit den
Angehörigen des gemeinsamen Haushalts sowie für höchstens zehn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
zulässig; das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung;
Anleitungspersonen müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweis
nach § 10h verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen
vorzulegen ist.
Ein negativer Coronavirus-Testnachweis ist gleichbedeutend wie die Vorlage eines Coronavirus-
Impfnachweises
oder eines Genesenennachweises.
Eine nichtamtliche Lesefassung, der ab morgen gültigen Eindämmungsverordnung, ist
hier nachzulesen.
Die Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung
hier
Die geplanten weiteren Lockerungschritte - abhängig von der Inzidenzentwicklung - hat der Senat in dieser
Pressemitteilung dargestellt.