es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.
11. Februar 2021
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Liebe Sportfreundinnen und
Sportfreunde,
es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport. |
1. Verschiebung der
Mitgliederversammlungen
Die Hamburger Sars-CoV
Eindämmungsverordnung erlaubt momentan nach §10 (6) die Durchführung
von gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen, also auch
Mitgliederversammlungen von Vereinen.
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht regelt in Artikel 2, §5 relevante Punkte zu Vereinsmitgliederversammlungen. Ende Februar tritt hier eine Neuregelung in Kraft (Punkt 2a), die besagt, dass der Vorstand nicht verpflichtet ist, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. Eine rechtliche Einschätzung unseres Rechtsanwaltes Herrn Dr. Runge finden Sie unter Verein und Recht - Mitgliederversammlungen in Corona-Zeiten. Die gesetzlichen Regelungen sind jüngst bis zum 31.12.2021 verlängert worden. |
2. Vereinsbeiträge und
Rückerstattungen - Ausnahmeregelung
Aufgrund der Vielzahl von Nachfragen zur Frage von
Rückerstattungen von Mitgliedsbeiträgen, beachten Sie bitte die aktuelle Einschätzung unseres Anwalts, Herrn
Runge.
Die Stellungnahme geht auf die neue Ausnahmenregelung ein,
die das Bundesministerium für Finanzen nun bis Ende 2021 zulässt. Hier
wird die Frage geklärt, ob die Steuerbegünstigung eines gemeinnützigen
Vereins gefährdet ist, wenn sie ihren Mitgliedern, die durch die
Corona-Krise wirtschaftlich in Not geraten sind, für das Jahr 2020 oder
2021 bereits geleistete Beiträge zurückerstattet oder auf die Erhebung
von Beiträgen für das laufende Jahr von diesen Mitgliedern verzichtet.
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3. Beschluss
vom 10. Februar - Auswirkungen für den Vereinssport
Der Beschluss der Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 10. Februar 2021 führt unter Punkt 6 folgendes aus:
„Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. … Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.“ Der Bürgermeister hat gestern angekündigt, dass in Hamburg bis zum Ende der Frühjahrsferien Mitte März 2021 keine Öffnung und Veränderungen zu erwarten sind. Grundlage für Öffnungsschritte ist nun eine stabile Inzidenz von 35 Infektionsfällen je 100.000 Einwohner. Das war in Hamburg zuletzt Anfang Oktober 2020 der Fall. Im Austausch mit den politischen Gremien und Behörden der Stadt seit dem Herbst hat der HSB immer eine Perspektive für den Sport und eine Privilegierung des Kinder- und Jugendsports gefordert. Der HSB stimmt sich mit dem Landessportamt zur Frage der Öffnung des Vereinssports ab und wird informieren, sobald es ein Termin gibt, wann der Vereinssport wieder starten kann. |
4. Leitfaden Durchführung
digitale Mitgliederversammlungen
Zur Frage der Durchführung von
digitlen Mitgliederversammlungen schicken wir ihnen einen
Leitfaden des DOSB mit Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit
der Konzeption, Planung und Durchführung von digitalen
Mitgliederversammlungen übermitteln. Den Leitfaden finden Sie hier.
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5.
Online-Kurse – vereinseigene Räumlichkeiten können für Online-Kurse
genutzt werden
Aufgrund von Nachfragen und
Unsicherheiten: In den Auslegungsrichtlinien der FHH zur
SARS-CoV-Eindämmungsverordnung ist eine Nutzung von vereinseigene
Räumlichkeiten für Fitnesstrainerinnen oder Fitnesstrainer im Rahmen
ihrer Berufsausübung gestattet, um einen Online-Kurs abzuhalten bzw.
aufzuzeichnen. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln.
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6. Umfrage der
NDR-Sportredaktion – Auswirkungen der Coronapandemie auf Vereine
Für eine Daten-Recherche würde die NDR Sportredaktion gerne
von Ihnen erfahren:
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie bisher auf Ihren Verein und Ihre Mitgliedszahlen aus? Wer sich beteiligen möchte, findet die Umfrage
hier.
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7. Corona Nothilfefonds II und
Corona Hygiene- und Schutzmaßnahmenförderung
Mitgliedsvereine und
Mitgliedsverbände des HSB können seit dem 06.11.2020 über die
HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe
Zuschüsse des "Corona Nothilfefonds Sport II"
beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene
Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die
Ausfüllhinweise! Anträge können noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon, unter c.poon@hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung. Corona Hygiene- und Schutzmaßnahmenförderung Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des HSB können seit dem 16.12.2020 über die HSB-Fördermittelplattform https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe-hygiene Zuschüsse aufgrund von Corona bedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Anträge können für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter gerne zur Verfügung. |
8. FAQ des Landessportamts und
Informationen beim HSB
FAQs des Landessportamts
Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert: https://www.hamburg.de/faq-sport/ Wo finde ich Informationen? Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Website: Hier klicken für Informationen den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing. |