8. März  2021





Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.

1. Sportbetrieb auf bezirklichen Sportanlagen
Durch den Neuerlass der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom
08.03.2021 sind erste Lockerungen für die Benutzung von öffentlichen, schulischen und
privaten Sportanlagen im Freien für den Sportbetrieb getroffen worden.

Im Anhang finden Sie die abgestimmten Handlungsempfehlungen (Version 1.7; gültig ab
08.03.2021) für den Sportbetrieb auf öffentlichen Sportanlagen (inklusive Schulsportplätzen).

Nach Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung am heutigen Montag, den 08. März 2021 müssen die Betreiber der Sportanlagen die Hygienekonzepte anpassen und konkreten Anforderungen pro Sportfläche formulieren und kommunizieren. Deshalb kann der Zugang zu den staatlichen Sportanlagen erst ab Mittwoch, den 10. März 2021 flächendeckend ermöglicht werden.

Die Eindämmungsverordnung ist nun auch aktualisiert und ist dann hier in Gänze zu finden: https://www.hamburg.de/verordnung/

2. Corona Nothilfefonds II und Corona Hygiene- und Schutzmaßnahmenförderung
Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des HSB können seit dem 06.11.2020 über die HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe Zuschüsse des "Corona Nothilfefonds Sport II" beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise! Anträge können noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon, unter c.poon hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung.

Corona Hygiene- und Schutzmaßnahmenförderung
Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des HSB können seit dem 16.12.2020 über die HSB-Fördermittelplattform https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe-hygiene Zuschüsse aufgrund von Corona bedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Anträge können für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Thal, unter h.thal hamburger-sportbund.de gerne zur Verfügung.

3. FAQ des Landessportamts und Informationen beim HSB

FAQs des Landessportamts
Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert:
https://www.hamburg.de/faq-sport/


Wo finde ich Informationen?
Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Website:

Hier klicken für Informationen

den Social-Media-Kanälen und per Vereinsmailing.