Die
Handlungsempfehlungen für den Vereinssportbetrieb in öffentlichen
Sporthallen sind nochmals aktualisiert worden. Die Nennung einzelner
Sportarten, die nicht ausgeübt werden dürfen, entfällt.
Es
gilt die Regelung: Nicht zulässig sind Sportausübungen mit
dauerhaften, unmittelbaren Körperkontakt. Kontaktsportarten sind daher
auf kontaktfreie Übungen zu begrenzen.