3. Dezember 2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.





1. 2G im Indoorsport ab morgen auch für 16- und 17-jährige
Der Senat hat eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, die uns gerade erreicht hat.

Danach gilt ab morgen, 4. Dezember 2021,  für den Indoorsport die 2G-Regelung auch für 16- und 17-jährige. D.h. diese Personen dürfen nur an Indoor-Sportangeboten teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Im letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein negativer Coronavirus-Testnachweis vorzulegen.

Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde.


2. Zuschauerbegrenzung für Großsportveranstaltungen ab 6.12.2021
In geschlossenen Anlagen sind höchstens 2500 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. Bei größeren Anlagen können 30% der Zuschauerkapzitäten ausgelastet werden, wenn diese 5000 Zuschauer nicht überschreiten.

In Outdooranlagen sind höchstens 5000 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. Bei größeren Anlagen können 30% der Zuschauerkapazitäten ausgelastet werden, wenn diese 15000 Zuschauer nicht überschreiten.



Maarten Malczak
Referatsleitung Politik und Kommunikation

Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg