Der Senat hat eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, die uns gerade erreicht hat.
Danach gilt ab morgen, 4. Dezember 2021,
für den Indoorsport die 2G-Regelung auch für 16- und 17-jährige. D.h.
diese Personen dürfen nur an Indoor-Sportangeboten teilnehmen, wenn sie
geimpft oder genesen sind oder sich aufgrund einer medizinischen
Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Im
letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein
negativer Coronavirus-Testnachweis vorzulegen.
Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen,
eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht
gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim
Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der
Sportausübung.
Die vollständige Verordnung finden Sie
hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde.