3. März 2022
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Liebe Sportfreund*innen, |
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1. 3G im Indoorsport ab 4. März
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Der Senat hat die Eindämmungsverordnung angepasst, diese tritt zum 4. März in Kraft. Für
Sport in geschlossenen Räumen, in Schwimmbädern, Thermen,
Fitnessstudios (§ 20) gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne
Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet Zutritt nur für Personen, die
geimpft, genesen oder getestet sind. In
geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das
2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht
ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen vor
Publikum (§ 18a) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote
sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Für
Großveranstaltungen vor Publikum (§ 9 und § 18a) gelten bereits seit dem
26. Februar neue Kapazitätsgrenzen. Über die Höhe der jeweils
zulässigen Zuschauerzahl entscheidet die zuständige Behörde in einem
gesonderten Genehmigungsverfahren. Bei
Versammlungen (§ 10), also beispielsweise Mitgliederversammlungen, gilt
eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine
medizinische Maske ausreichend. Die neue Verordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier. Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 20. März erfolgen. |