es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport:
1.Oktober 2020 |
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport: |
1. Hilfen für Individual- und Mannschaftssportarten im (semi-)professionellen Wettbewerb - Richtlinie aktualisiert Seit
dem 1. September können Sportvereine und Unternehmen der Profi- und
Semiprofiligen Kompensationen für Einnahmeausfälle beim
Bundesverwaltungsamt - sogenannte Billigkeitsleistungen - beantragen.
Hierbei gab es aufgrund unklarer Formulierungen in der Richtlinie in
den letzten Wochen einige Verwirrung, welche Vereine antragsberechtigt
sind. Nun ist die entsprechende Richtlinie angepasst worden. Sie finden
alle nötigen Unterlagen im Anhang. Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Die Billigkeitsleistungen dienen der Abmilderung aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 erlittener finanzieller Einbußen bei Ticketeinnahmen und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigte Empfänger der Billigkeitsleistung sind: a) Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb,
die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder 3. Liga im
Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen
Individual- und Mannschaftssportarten angehören und in den Jahren 2019
und 2020 jeweils nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen, sowie b) Verbände, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual-und Mannschaftssportarten haben oder regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual-und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten und in den Jahren 2019 und 2020 jeweils nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen Die Antragstellung kann ausschließlich über das auf der Internetseite des BVA unter www.bva.bund.de/Sport-Corona-Hilfe zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren (Online-Portal) erfolgen. Anträge können vom 1.September bis zum 31.Oktober 2020 gestellt werden. Die Antragstellung kann ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Dieser muss sein Einverständnis erklären, dass das BVA seine Eintragung im Berufsregister der zuständigen Kammer nachprüft. |
2. FAQs des Landessportamtes Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert: https://www.hamburg.de/faq-sport/ |
3. Wo finde ich aktuelle Infos? Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing. |
Maarten Malczak Referatsleitung Politik und Kommunikation Hamburger Sportbund e.V. Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg Tel. 040/41908-279 Fax. 040/41908-230 m.malczak@hamburger-sportbund.de |